Wohnbauabteilung setzt Beratungstätigkeit zeitweise aus16 / 05 / 2024

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Wohnbauabteilung setzt Beratungstätigkeit zeitweise aus16 / 05 / 2024

Die Abteilung Wohnbau gibt bekannt, dass ab dem 17. Juni die Beratertätigkeit in den Außenstellen vorübergehend eingestellt wird, gefolgt von Bozen ab dem 1. Juli. Diese Maßnahme wird ergriffen, um die Bearbeitung der Wohnbauförderanträge zu beschleunigen.

Die Beratungstätigkeit der Wohnbauförderung wird in Bozen im Landhaus 12 (im Bild) ab 1. Juli, in den Außenstellen ab 17. Juni, vorübergehend eingestellt. (Foto: LPA)

Ab dem 1. Juli 2024 bis Ende Februar 2025 wird die Landesabteilung Wohnbau als Sofortmaßnahme die Beratungsdienste für neue Gesuche aussetzen. Infolgedessen werden die Schalterdienste in Bozen vorübergehend geschlossen, während die Außenstellen in Meran, Brixen, Bruneck und Schlanders bereits ab dem 17. Juni vorübergehend geschlossen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich in dieser Zeit auf das Abarbeiten der offenen Wohnbauförderungsgesuche konzentrieren, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.

Gesuche können weiterhin uneingeschränkt eingereicht werden. Für Gesuche, die bis zum 30. Juni 2024 eingereicht wurden, bleibt der Beratungsservice über Telefon und E-Mail auch während der Aussetzung der Beratungstätigkeit für neue Gesuche uneingeschränkt aufrecht. Im Juni 2024 wird die Beratungstätigkeit mit zusätzlichen Schalterterminen intensiviert, bevor sie ab dem 1. Juli 2024 bis Ende Februar 2025 ausgesetzt wird.

Während dieser Zeit können Antragstellende sich weiterhin an andere Stellen wenden, die Wohnbauberatungen durchführen, wie z.B. die Wohnberatung der Banken. Informationen zum geförderten Wohnbau sowie Informationsbroschüren zur Wohnbauförderung stehen ab dem 1. Juli 2024 im Landeswebportal zur Verfügung. Das Berechnungs-Tool zur Erstellung von Simulationen für die Berechnung der zustehenden Wohnbauförderung kann weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden. Anträge der Gemeinden betreffend den Erwerb und die Erschließung des geförderten Baulandes sowie ausstehende Gesuche für den Mittelstand sind von diesen Maßnahmen ausgenommen.

Abteilungsdirektor Stefan Walder erklärt diesen Schritt als entscheidend, um die angestauten Gesuche effektiv abzuarbeiten und die Wartezeiten deutlich zu verkürzen. Landesrätin Ulli Mair dankt den Betroffenen für ihr Verständnis und ihre Geduld und betont, dass diese Maßnahmen dazu dienen, die Wohnbauförderung trotz der vorübergehenden Aussetzung der Beratungsdienste effizienter zu gestalten und die Wartezeiten zu reduzieren.

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