Landesregierung stimmt neuer Studienordnung der Musikschulen zu20 / 08 / 2024
Landesregierung heißt neue Studienordnung der deutschen und ladinischen Musikschulen gut – Die mit Landesgesetz verliehene Autonomie soll detaillierter definiert werden – Neue Instrumenten-Leihgebühr

Die Landesregierung hat am Dienstag, den 20. August, einen Entwurf zur Einführung einer neuen Studienordnung für die deutschen und ladinischen Musikschulen beschlossen.
Grundlage für diesen Beschluss ist das Landesgesetz von 2008 über „Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe“. Dieses Gesetz ermächtigt die Landesregierung, Regelungen zu verschiedenen Aspekten der Musikschulen festzulegen, darunter Schulkalender, Fachangebot, Einschreibungen, Unterrichtsformen und -organisation, Prüfungswesen, Schülerbewertungen, Schulgebühren und Leihgebühren für Musikinstrumente sowie organisatorische Belange. Diese Autonomie wird nun weiter präzisiert, insbesondere hinsichtlich Organisation, Didaktik, Schulversuchen und Ressourcen. Zusätzlich werden neue Datenschutzbestimmungen eingeführt.
Auch die Leihgebühren für Musikinstrumente wurden angepasst: Bisher betrug die Leihgebühr für Instrumente mit einem Anschaffungspreis bis 5000 Euro 65 Euro für ein halbes Jahr und 130 Euro für ein ganzes Jahr. Nun gibt es eine neue Tarifgruppe für Instrumente mit einem Anschaffungspreis bis 399 Euro. Für diese zahlen die Schülerinnen und Schüler nun 45 Euro für ein halbes Jahr und 65 Euro für ein ganzes Jahr.
Weitere Regelungen der Studienordnung, wie der Schulkalender, die Einschreibung und das Schulangebot, wurden sprachlich überarbeitet, bleiben aber inhaltlich unverändert.
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