Kulturprojekte: Bis zum 7. Oktober außergewöhnliche Fördermittel beantragen28 / 08 / 2024

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Kulturprojekte: Bis zum 7. Oktober außergewöhnliche Fördermittel beantragen28 / 08 / 2024

Die Landesregierung hat die Frist für Anträge auf besondere und projektbezogene Fördermittel verlängert. Die Landesabteilung für italienische Kultur stellt außerdem zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kulturorganisationen zur Verfügung.

(Foto: LPA/Daldos)

Kulturorganisationen in Südtirol können auf zusätzliche finanzielle Mittel zugreifen, die der Landesabteilung für italienische Kultur durch das Landesgesetz Nr. 6 vom 5. August 2024 zugewiesen wurden. Diese Mittel sollen vor allem kulturelle Aktivitäten unterstützen, die das historische Gedächtnis der italienischen Sprachgruppe in Südtirol bewahren, insbesondere in Bezug auf die letzten 20 Jahre. Auf Vorschlag von Landeshauptmannstellvertreter und Kulturlandesrat Marco Galateo hat die Landesregierung am 27. August entschieden, die Frist für Anträge auf außerordentliche und projektbezogene Förderungen bis zum 7. Oktober 2024 zu verlängern.

Galateo betont, dass die Fristverlängerung den Kulturorganisationen mehr Zeit gibt, ihre Projekte mit den neuen Mitteln besser zu planen. Dies eröffnet den Kulturvereinen die Möglichkeit, Projekte umzusetzen, die die Reflexion und Dokumentation wichtiger Personen, Ereignisse und Jahrestage fördern und damit zur Stärkung der lokalen Kultur und Identität beitragen.

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