Sprachen lernen: Land unterstützt mit Beiträgen28 / 08 / 2024

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Sprachen lernen: Land unterstützt mit Beiträgen28 / 08 / 2024

Landesregierung passt Kriterien an – EEVE und FWL als Berechnungsgrundlage eingeführt – Altersgrenze aufgehoben

Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer die Richtlinien zur Förderung des Spracherwerbs überarbeitet. Dies betrifft sowohl die Unterstützung für das Erlernen der Zweitsprache als auch für das Erlernen von Fremdsprachen. Ziel ist es, Sprachaufenthalte zu fördern, um die Kenntnisse in der zweiten Sprache oder in weiteren Fremdsprachen zu verbessern oder zu festigen.

Landesrat Achammer betont: „Sprache ist die Grundlage für Verständnis. In unserer mehrsprachigen Region ist es besonders wichtig, die Sprache des anderen zu verstehen.“ Er ergänzt: „Mit den heute genehmigten Richtlinien können wir den Spracherwerb unabhängig vom Alter unterstützen und so lebenslanges Lernen fördern.“ Zudem wird die Einführung der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) die Beantragung der Zuschüsse erleichtern.

Zu den wesentlichen Änderungen gehören:

  1. Vereinfachte Beantragung: Die Höhe der Beiträge wird jetzt mithilfe der EEVE und dem „Faktor wirtschaftliche Lage“ (FWL) berechnet, was die Dateneingabe vereinfacht.
  2. Aufhebung der Altersgrenze: Die Altersgrenze für die Antragstellung wurde aufgehoben. Bisher konnten nur Personen unter 61 Jahren für Zweitsprache oder unter 51 Jahren für Fremdsprachen Zuschüsse beantragen.
  3. Erhöhung der Fördermöglichkeiten: Bürgerinnen und Bürger können bis zu zweimal einen Beitrag für das Erlernen der Zweitsprache oder bis zu viermal (maximal zweimal pro Sprache) für das Erlernen von Fremdsprachen erhalten. Deutschsprachige Antragsteller können Zuschüsse für Sprachkurse in Italien (außerhalb Südtirols) beantragen, italienischsprachige Bewerber für Kurse im deutschsprachigen Ausland. Ladinerinnen und Ladiner haben beide Optionen zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Zuschüssen für Sprachkurse sind online oder im Amt für Hochschulförderung verfügbar.

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