Nationale Datenbank aktiviert: Beherbergungsbetriebe müssen handeln05 / 09 / 2024
Beherbergungsbetriebe müssen sich innerhalb 60 Tage ab 3. September über die Website des Ministers für Tourismus authentifizieren, um den CIN (Codice Identificativo Nazionale) zu erhalten

Am 3. September wurde im Amtsblatt der Startschuss für die „Nationale Datenbank für Beherbergungsbetriebe und Immobilien für Kurzzeitvermietungen oder touristische Zwecke“ gegeben. Ab diesem Datum haben Beherbergungsbetriebe, auch in Südtirol, 60 Tage Zeit, sich über die Website des italienischen Tourismusministeriums mittels SPID oder CIE zu authentifizieren und den Nationalen Identifikationscode (CIN) zu erhalten. Betroffen sind sowohl gasthofähnliche als auch nicht gasthofähnliche Beherbergungsstrukturen, darunter Gästezimmervermietungen, Ferienwohnungen sowie Unterkünfte im Rahmen von Urlaub auf dem Bauernhof.
Dieser CIN ist verpflichtend für alle Betreiber und muss sowohl sichtbar an den Beherbergungsbetrieben und Immobilien für Kurzzeitvermietungen angebracht als auch in sämtlichen Werbeanzeigen und Mitteilungen angegeben werden, unabhängig von deren Veröffentlichungsort.
Nach Ablauf der 60-tägigen Frist drohen bei Nichteinhaltung Geldstrafen gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 145 vom 18. Oktober 2023. Für das Fehlen des CIN kann eine Geldstrafe von 800 bis 8.000 Euro verhängt werden, abhängig von der Größe der Struktur oder Immobilie. Für das Nichtaushängen oder die Nichtangabe des CIN drohen Strafen zwischen 500 und 5.000 Euro.
Die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften liegt bei den Gemeindebehörden, insbesondere bei der Ortspolizei.
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