Künftig Förderung auch für zweites Dorfgasthaus10 / 09 / 2024
Richtlinien für Sondermaßnahmen für Dorfgasthäuser und Dorfbars abgeändert – Förderung auch für zweiten Betrieb im Dorf und für Lokal in Gebäude in öffentlichem Eigentum

Die Landesregierung hat aufgrund der wichtigen wirtschaftlichen und sozialen Funktion der Nahversorgungsbetriebe in Südtirol neue Unterstützungsmaßnahmen für diese Betriebe beschlossen. Ziel ist es, die Dörfer lebendig zu halten und die Lebensqualität sowie Attraktivität für die einheimische Bevölkerung zu steigern, wie Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher betonte.
Da die Siedlungsgebiete vieler Ortschaften oft weitläufig sind, wird nun auch die Förderung von gastgewerblichen Nahversorgungsbetrieben im Ortskern ermöglicht, selbst wenn sich außerhalb des Zentrums, in einem Mindestabstand von einem Kilometer, ein weiterer Betrieb befindet. Diese Änderung erweitert den Kreis der förderungsfähigen Betriebe und erlaubt es mehr Unternehmen, ihren Beitrag zur Nahversorgung und Belebung der Dörfer zu leisten. Bisher war eine Förderung nur möglich, wenn es sich um den einzigen Betrieb im Ort handelte.
Zusätzlich wurde beschlossen, auch Betriebe zu fördern, die sich in öffentlich genutzten Immobilien befinden. Dies soll der wachsenden Schwierigkeit entgegenwirken, Pächter für diese Betriebe zu finden.
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