Neues Landesgesetz Ladinisches Kulturinstitut genehmigt14 / 09 / 2024

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Neues Landesgesetz Ladinisches Kulturinstitut genehmigt14 / 09 / 2024

Landesgesetzentwurf „Ordnung des Ladinischen Kulturinstituts Micurá de Rü“ ersetzt das bestehende Landesgesetz aus dem Jahr 1976

(Foto: LPA)

Mit dem neu genehmigten Landesgesetzentwurf zur „Ordnung des Ladinischen Kulturinstituts Micurá de Rü“ wird das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1976 aktualisiert. Diese Überarbeitung erfolgte auf Initiative der Landesabteilung für Ladinische Bildungs- und Kulturverwaltung, um das Institut besser an die heutigen gesetzlichen und organisatorischen Anforderungen anzupassen.

Landesrat Daniel Alfreider begrüßte die Neuerung und betonte die zentrale Rolle des Kulturinstituts bei der Förderung der ladinischen Sprache und Kultur. Zudem hebt das neue Gesetz die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Universitäten und Kultureinrichtungen sowohl innerhalb Südtirols als auch in den angrenzenden ladinischen Gebieten wie Fassa, Souramont, Graubünden und Friaul hervor.

Das Gesetz stellt eine stabile Finanzierung für die laufenden und zukünftigen Tätigkeiten des Instituts sicher und berücksichtigt Neuerungen im Personalwesen. Seit 1999 ist das Personal des Kulturinstituts als Landespersonal eingegliedert. Die gesetzliche Integration des Instituts als Hilfskörperschaft des Landes Südtirol bringt es in Übereinstimmung mit aktuellen Rechtsnormen.

Das Ladinische Kulturinstitut, mit Hauptsitz in St. Martin in Thurn und einer Niederlassung in Wolkenstein, engagiert sich als Kompetenzzentrum in der Erforschung und Förderung der ladinischen Sprache, Geschichte und Kultur. Es setzt sich aktiv für die Erhaltung und Weiterentwicklung des ladinischen Erbes in den Dolomitentälern ein.

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