Autonomere Verwaltung der Umweltgelder: Landesregierung verabschiedet neue Richtlinien06 / 11 / 2024

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Autonomere Verwaltung der Umweltgelder: Landesregierung verabschiedet neue Richtlinien06 / 11 / 2024

Die Südtiroler Landesregierung hat heute neue Richtlinien für die Verwendung der Umweltgelder aus dem Betrieb mittlerer und großer Kraftwerke verabschiedet. Ziel ist es, den Gemeinden mehr Autonomie bei der Umsetzung von Maßnahmen zu geben und bürokratische Hürden abzubauen. Jährlich stehen rund 23 Millionen Euro an Umweltgeldern zur Verfügung, die von den Kraftwerksbetreibern zur Finanzierung von Ausgleichs- und Entwicklungsmaßnahmen entrichtet werden.

Bislang wurde ein Dreijahresprogramm zur Verwendung der Gelder durch einen Kraftwerksbeirat ausgearbeitet, das anschließend mehrere Genehmigungsstufen durchlaufen musste. Der Landesrat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und Energie, Peter Brunner, erklärte dazu: „Mit dem heutigen Beschluss vereinfachen wir das Verfahren und bauen Bürokratie ab.“

Mehr Eigenverantwortung für Gemeinden

Durch die neuen Richtlinien wird der Kraftwerksbeirat abgeschafft. Künftig erstellen die Gemeinden ihr Maßnahmenprogramm in Eigenregie, ohne direkte Einbindung des Landes. Die geplanten Umwelt- und Raumentwicklungsmaßnahmen werden in einem Dreijahresplan festgehalten, der nur noch die Genehmigung durch den jeweiligen Gemeindeausschuss erfordert. Die Projekte des Landes werden weiterhin von der Landesregierung genehmigt.

Die Mittel aus mittleren Kraftwerksableitungen sind für die betroffenen Ufergemeinden reserviert, während Gelder aus großen Ableitungen auf die Gemeinden und das Land aufgeteilt werden. Die Gemeinden erhalten davon zwei Drittel der Mittel, während das verbleibende Drittel für ökologische und wasserbauliche Projekte des Landes vorgesehen ist.

Flexibilität bei Anpassungen und Berichtspflichten

Mit den neuen Vorgaben wird auch die Möglichkeit zur flexiblen Anpassung der Maßnahmen erweitert. Gemeinden können bei Bedarf eigenständig Änderungen vornehmen, insbesondere im Falle von Naturkatastrophen. Sollte das Land Südtirol selbst Anpassungen vornehmen wollen, geschieht dies im Einklang mit den zuständigen Ämtern.

Die Gemeinden sind nun auch für die Umsetzungskontrolle verantwortlich. Alle drei Jahre legen sie einen Bericht zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen vor. Eine lückenlose Kontrolle erfolgt durch stichprobenartige Überprüfungen.

Die neuen Richtlinien wurden von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz ausgearbeitet und fanden auch die Zustimmung des Rats der Gemeinden. Durch die Änderungen sollen die Umweltgelder effektiver und zielgerichteter zur Entwicklung der Gemeinden und zur Umweltverbesserung eingesetzt werden.

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