IDM: Eigentümer einigen sich auf neues Statut21 / 08 / 2025
Land Südtirol und Handelskammer Bozen überarbeiten IDM-Statut – Schlanker Verwaltungsrat, neues Stakeholder-Gremium, Anpassungen bei Internationalisierung und Innovation
Das Land Südtirol und die Handelskammer Bozen haben die Statuten des Sonderbetriebs IDM angepasst. Diese Überarbeitung berücksichtigt Empfehlungen der Eigentümer und Feedback von Stakeholdern. Der Verwaltungsrat wird von sechs auf drei Mitglieder verkleinert und übernimmt die operative Führung. Die bisherige Vertretung entfällt. Neu eingerichtet wird das IDM Board: ein strategisches Gremium mit sieben Mitgliedern, das die Ausrichtung und Tätigkeiten mitgestaltet und bindende Gutachten zu Programmen und Plänen abgibt. IDM bleibt ein gemeinsamer Sonderbetrieb mit 60 Prozent der Anteile für das Land und 40 Prozent für die Handelskammer. Die Förderung des Exports und die Messetätigkeit bleiben bei IDM, während rechtliche und technische Beratungen ausschließlich durch die Handelskammer durchgeführt werden. Innovationsberatung wird an den NOI Techpark übertragen, und die Änderungen treten am 1. Jänner 2026 in Kraft. Zudem übernimmt IDM die Zuständigkeit für Musikproduktionsbeiträge. Landeshauptmann Arno Kompatscher und Handelskammerpräsident Michl Ebner betonen die Vorteile der Neustrukturierung für Unternehmen. Die Genehmigung des neuen Statuts ist für den 26. Mai 2025 im Kammerausschuss und am 3. Juni 2025 in der Landesregierung geplant. Die Gesellschafterversammlung der IDM findet am 6. Juni 2025 statt.
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