Aufrechterhaltung des ländlichen Raums27 / 08 / 2025
Die Landesregierung hat am 26. August beschlossen, im Jahr 2025 drei Millionen Euro für den Bau, Ausbau, die Befestigung und Sanierung des ländlichen Wegenetzes bereitzustellen. Auf Vorschlag von Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher wurden Kriterien für Förderungen für Primärinfrastrukturen im ländlichen Raum und im Berggebiet festgelegt.
„Das ländliche Wegenetz ist essentiell für den Weiterbestand des ländlichen Raums und auch der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Tätigkeit“, unterstreicht Landesrat Walcher, „es ist auch grundlegend für die Erreichbarkeit und Anbindung der ländlichen Bevölkerung. Deshalb unternimmt die Landesregierung große Anstrengungen, um dieses ländliche Wegenetz aufrechtzuerhalten, instand zu setzen und auszubauen.“
Der Rat der Gemeinden hatte dafür ein positives Gutachten erteilt. „Es geht um die Zusatzfinanzierung für das Jahr 2025 von 3 Millionen Euro für 19 Gemeinden mit einem Anteil am ländlichen Wegenetz von 50 bis 75 Kilometern“, erläutert Landesrat Walcher: „Maximal anerkannt werden 200.000 Euro Kosten pro Projekt mit einem Beitragsprozentsatz von 80 Prozent. Im Nachtragshaushalt 2025 wurden weitere finanzielle Mittel von drei Millionen für die Primärinfrastrukturen im ländlichen Raum und im Berggebiet zur Verfügung gestellt.
Der Beschluss vom Dezember 2024 legt die Kriterien für Förderungen von Primärinfrastrukturen im ländlichen Raum und in Berggebieten fest. Es sind Kilometerabstände definiert, die bestimmen, welche Beträge in den Gemeinden aufgrund des ländlichen Wegenetzes gefördert werden. In Gemeinden innerhalb von 25 bis 75 Kilometern reichen diese Maximalbeträge oft nicht aus, um die Anforderungen zu erfüllen. Mit zusätzlichen finanziellen Mitteln können diese Anforderungen jedoch gedeckt werden.
Es wird ein Unterabstand von 50 bis 75 Kilometer festgelegt, in den diese 19 Gemeinden hineinfallen: Brixen, Enneberg, Freienfeld, Karneid, Kastelbell-Tschars, Kastelruth, Klausen, Laas, Naturns, Ratschings, Sand in Taufers, Schenna, Schlanders, St. Leonhard in Passeier, St. Lorenzen, St. Pankraz, Ulten, Vintl, Völs am Schlern. Es kann daher pro Gemeinde ein zusätzliches Projekt bis zu maximal 200.000 Euro finanziert werden.
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