Studienbeihilfen für Gesundheitsberufe27 / 08 / 2025

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Studienbeihilfen für Gesundheitsberufe27 / 08 / 2025

Studienbeihilfen für Gesundheitsberufe<span class="hitradio-master-datum">27 / 08 / 2025</span>

Wer eine Ausbildung im Gesundheitsbereich beginnt, erhält finanzielle Unterstützung vom Land. Die Landesregierung hat klare Regeln für diese Beihilfen festgelegt, um junge Menschen zu ermutigen, einen Gesundheitsberuf zu wählen. Am 26. August genehmigte die Landesregierung, auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Hubert Messner, vereinheitlichte Richtlinien, die die alten Einzelregelungen ersetzen.

„Wir investieren in die Zukunft der jungen Südtirolerinnen und Südtiroler und in das Gesundheitswesen“, betonte Landesrat Messner. „Die Beihilfen ermöglichen Studierenden, sich für einen Gesundheitsberuf zu entscheiden, unabhängig von ihrem finanziellen Hintergrund. Damit erleichtern wir ihnen den Weg ins Berufsleben und sichern gleichzeitig die Gesundheitsversorgung für die Menschen in Südtirol“, erklärt Messner.

Beiträge für Gesundheitsberufe
An der Claudiana können Auszubildende in Pflege- und Gesundheitsberufen seit einem Jahr eine Studienbeihilfe von 3.500 Euro erhalten. Diese Beihilfen gelten für Studien an der Claudiana oder an anderen Universitäten im In- und Ausland, wenn der gewünschte Beruf dort nicht angeboten wird. Neu ist auch die Förderung spezifischer Gesundheitsausbildungen außerhalb der Claudiana, für die Stipendien vergeben werden. Geförderte müssen einen Zweisprachigkeitsnachweis haben und sich verpflichten, nach Abschluss für drei Jahre im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in Seniorenwohnheimen in Südtirol zu arbeiten, mit einer Altersgrenze von 54 Jahren.

Mit diesem neuen Beschluss ist es auch möglich, dass jene Studierenden eines Gesundheitsberufes dieselbe Studienbeihilfe erhalten, die außerhalb von Südtirol einen Gesundheitsberuf erlernen, der an der Claudiana nicht angeboten wird und für den ein Bedarf in Südtirol besteht. Diese Beihilfe wird mit einem eigenen Wettbewerb ausgeschrieben.

Anträge laufend stellen
Die Beihilfen für die Studiengänge, mit welchen das Land eine Konvention abgeschlossen hat, wie bspw. die Universität Cattolica del Sacro Cuore für den Studiengang Medicine and Surgery, können von den Studierenden nun laufend beantragt werden, sobald sie die Voraussetzungen (Zweisprachigkeit B2 und Unterzeichnung der Dienstverpflichtung) erfüllen.

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