Gefälschte Sprachzertifikate: verstärkte Kontrollen27 / 09 / 2025

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Gefälschte Sprachzertifikate: verstärkte Kontrollen27 / 09 / 2025

Gefälschte Sprachzertifikate: verstärkte Kontrollen<span class="hitradio-master-datum">27 / 09 / 2025</span>

Die Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen hat 25 gefälschte Sprachzertifikate entdeckt, 22 Nachweise widerrufen und drei Anträge abgelehnt. Alle Fälle wurden angezeigt. Aufgrund mehrerer Anfang des Jahres bekannt gewordener Fälle von gefälschten Sprachzertifikaten verschärft die Dienststelle die Kontrollen der Anerkennungsanträge für den Zweisprachigkeitsnachweis.

Während der vergangenen Monate wurden insgesamt 25 eingereichte Sprachzertifikate als gefälscht erkannt. 23 der Zertifikate betreffen die Kenntnis der deutschen Sprache, zwei die Kenntnis der italienischen Sprache. 22 bereits ausgestellte Zweisprachigkeitsnachweise wurden widerrufen, drei Neuanträge auf Anerkennung wurden abgelehnt. Neu eingereichte Sprachzertifikate werden weiterhin mit erhöhter Vorsicht auf ihre Echtheit überprüft.

In Zweifelsfällen hat die Dienststelle die ausstellenden Prüfungsstellen im In- und Ausland, unter anderem in Deutschland, kontaktiert. Dank dieser Zusammenarbeit konnten zunächst 21 gefälschte Zertifikate bestätigt werden; ein weiterer Fall wurde durch eine Selbstanzeige bekannt. Betroffene Personen sowie – bei öffentlich Bediensteten – deren Arbeitgeber wurden informiert. Alle Fälle wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Staatsanwaltschaft gemeldet.

Laut Personalordnung des Landes kann eine Anstellung im öffentlichen Dienst fristlos beendet werden, wenn die Aufnahme durch gefälschte Unterlagen oder betrügerische Angaben erreicht wurde.

Der Zweisprachigkeitsnachweis ist in Südtirol Voraussetzung für eine unbefristete Anstellung im öffentlichen Dienst. Er kann seit dem Jahr 2010 auch durch anerkannte internationale Sprachzertifikate, Studientitel und durch Ablegung einer einsprachigen Prüfung in der nicht-zertifizierten Sprache erworben werden. Die Anmeldung zur Zweisprachigkeitsprüfung, zur Ladinischprüfung oder zur einprachigen Prüfung erfolgt online über das Portal myCIVIs

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