Neue Regeln bei der Berechnung der Wobi-Mieten für Sozialwohnungen18 / 10 / 2025

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Neue Regeln bei der Berechnung der Wobi-Mieten für Sozialwohnungen18 / 10 / 2025

Neue Regeln bei der Berechnung der Wobi-Mieten für Sozialwohnungen<span class="hitradio-master-datum">18 / 10 / 2025</span>
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Die Landesregierung hat Änderungen für Mietverträge genehmigt, die bis 2023 und ab 2024 abgeschlossen wurden. Diese Neuerungen treten ab Jänner 2026 in Kraft. Am 17. Oktober gab es auf Antrag von Wohn-Landesrätin Ulli Mair einige Anpassungen bei der Berechnung der Mieten für Sozialwohnungen. Für Mietverträge, die vor 2024 abgeschlossen wurden, gibt es ein vorteilhafteres Berechnungssystem. Um größere Unterschiede zwischen den alten und neuen Verträgen zu vermeiden, hat das Ressort für Wohnbau Korrekturmaßnahmen vorgeschlagen.

„Unser Anspruch ist es, damit mehr Fairness ins System zu bringen und gleichzeitig bestehende Hemmnisse zur Verbesserung der eigenen Einkommenssituation in Anreize zu verwandeln, damit sich Einsatz und Leistung lohnen“, erklärt Landesrätin Mair.

Konkret wird bei den Mietverträgen, die vor 2024 abgeschlossen wurden, eine Anpassung der Berechnungsformel der berücksichtigten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie eine Anpassung der Mindestmiete auf 120 Euro im Monat (aktuell sind es 80 Euro im Monat) vorgenommen.

Die neue Mindestmiete liegt weiterhin deutlich unter vergleichbaren Mieten für diese Einkommenskategorie auf dem privaten Wohnmarkt. „De facto zahlen derzeit etwa 3000 Mieter und Mieterinnen eine Mindestmiete. Senioren machen etwa 20 Prozent dieser Gesamtzahl aus, während der Rest auf andere Kategorien entfällt“, präzisiert Mair. Die Mindestmiete sei, vor einer Anpassung im Vorjahr auf 80 Euro, seit 2017 immer bei 50 Euro gelegen. Mit den nun genehmigten Neuregelungen werde vor allem bei Mietverträgen, die vor 2024 geschlossen wurden, ein Anreiz geschaffen, die eigene ökonomische Situation zu verbessern.

Was die „neueren“ Mietverträge betrifft, also jene, die ab 2024 geschlossen wurden, wird ebenfalls ein Parameter angepasst. Damit soll dem Kaufkraftverlust durch die Inflation Rechnung getragen werden. Die Anpassung sei somit vorteilhaft für die Mieterinnen und Mieter. „Auch für diese Verhältnisse wird die Mindestmiete auf 120 Euro angepasst, wobei sie aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsformel in der Regel bereits darüber liegt“, stellt Mair fest.

Die von der Landesregierung genehmigten Anpassungen gelten für die ab Jänner 2026 geschuldeten Mietzinse, da die Mieten auf Jahresbasis berechnet werden.

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