Musikschule „Antonio Vivaldi“20 / 01 / 2026

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Musikschule „Antonio Vivaldi“20 / 01 / 2026

Musikschule „Antonio Vivaldi“<span class="hitradio-master-datum">20 / 01 / 2026</span>

Die Landesregierung hat am 16. Jänner Änderungen an der Ordnung der Musikschule „Antonio Vivaldi“ genehmigt, um das Zugangssystem gerechter und flexibler zu gestalten. Die Neuerungen betreffen die Aufnahmebedingungen, Wartelisten, Schulgebühren und Rückerstattungen, wobei das Vorrangkriterium für die Aufnahme künftig am Alter und nicht am Bildungsweg basiert und die Altersobergrenze von 13 auf 18 Jahre angehoben wird.

Auch die Regelung der Wartelisten wird funktionaler gestaltet: Um den Vorrang in den Folgejahren beizubehalten, ist es erforderlich, die Einschreibung jährlich innerhalb der vorgesehenen Fristen zu erneuern. Zudem werden die Möglichkeiten zur Rückerstattung der Schulgebühren erweitert, wenn eine nachgewiesene Unvereinbarkeit mit den Arbeitszeiten der Erziehungsverantwortlichen oder mit der leistungssportlichen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler besteht.

Mit diesen Änderungen mache die Landesregierung die Musikschule zugänglicher, gerechter und komme den Bedürfnissen der Familien weiter entgegen, unterstreicht der Landesrat für italienische Bildung Marco Galateo. „Musik ist ein grundlegender Bestandteil der kulturellen und persönlichen Entwicklung junger Menschen. Unsere Aufgabe ist es, Hindernisse abzubauen und klare, transparente sowie tragfähige Rahmenbedingungen für alle zu schaffen“, betont er.

Auch Hauptschulamtsleiter Vincenzo Gullotta, unterstreicht: „Die genehmigten Maßnahmen gehen in Richtung einer moderneren und verantwortungsvolleren Bildungssteuerung. Wir haben daran gearbeitet, die Regeln zu vereinfachen, die Zugangskriterien verständlicher zu gestalten und die Kohärenz zwischen Bildungsangebot, Organisation und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.“

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