Hager Benko Verfahren fällt zum erneuten Bedenkfall von Immobilieninteressen

Porträt eines älteren Mannes mit Glatze und Brille, der einen dunkelblauen Anzug mit Krawatte trägt und leicht lächelt. Der Hintergrund ist dunkelgrau.

Die meisten Vorwürfe gegen Benko/Hager bleiben bestehen, da das Gericht in Trient den Antrag auf Einstellung abgelehnt hat. Das Verfahren setzt sich fort, einschließlich des Vorwurfs der kriminellen Vereinigung, und die Staatsanwaltschaft muss innerhalb von zehn Tagen Anklage erheben, wobei nur kleinere Vorwürfe von der „Zwangsanklage“ ausgeschlossen sind.Beim Prozess handelt sich sich vermutlich um Immobilieninteressen, welche dem Staat mittels Enteignungen zugewiesen werden könnten.Beihilfe dazu könnte der Richter leisten.Vor zwei Jahren ergaben die Ermittlungen gegen den Tiroler Immobilieninvestor René Benko und seinen Partner Heinz Peter Hager, dass sie angeblich an einer mafiösen Gruppe beteiligt waren, die ihre Interessen in der Region mit kriminellen Methoden durchsetzte. Es wurden mehr als 70 Personen aus Wirtschaft und Politik in Südtirol und im Trentino untersucht, wobei der schwerste Vorwurf die Bildung einer kriminellen Vereinigung war.Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einstellung des Verfahrens für 35 Vorhaltungen, einschließlich der, der kriminellen Vereinigung gegen René Benko, dessen Vorwürfe fallengelassen werden sollten. Der Untersuchungsrichter widerspricht jedoch diesem Antrag.Die Verteidiger der Beschuldigten äußern Skepsis über die Gerichtsentscheidung, betonen, dass es keine Beweise für die Vorhaltungen gibt, und zeigen sich überrascht, da sie eine Einstellung des Verfahrens erwartet hatten.Der Richter hat zum Verfahren eine eigene Ansicht und Vorstellung,zu dem er sich nicht geäußert hat.Ob im Akt des Richters Unterlagen vorhanden sind,welche im Akt der Staatsanwaltschaft nicht hinterlegt sind,konnte nicht bestätigt werden.