Rückhalt für klare Regeln: HGV unterstützt Wolkenstein im Vorgehen gegen Wildcamper10 / 04 / 2026
Nach einem formellen Urteil des Verwaltungsgerichts stärkt der Hoteliers- und Gastwirteverband der Dolomitengemeinde den Rücken, um unreguliertes Campen in der Natur weiter einzudämmen.
Das Übernachten im Wohnmobil abseits von ausgewiesenen Stellplätzen sorgt in Südtirols Talschaften zunehmend für Diskussionen im Alltag. Nachdem das Bozner Verwaltungsgericht das Wildcamping-Verbot der Gemeinde Wolkenstein kürzlich aus formalen Gründen gekippt hatte, erhält die Gemeindeverwaltung nun deutliche Unterstützung. Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt die Haltung des Dolomitenortes, das ungeregelte Campieren im Gemeindegebiet auch weiterhin konsequent unterbinden zu wollen.
Wenn der begrenzte Platz im alpinen Raum auf den Drang nach individuellem Naturerlebnis trifft, entstehen unweigerlich Reibungspunkte. Immer mehr Reisende nutzen die Flexibilität von Vans und Wohnmobilen, um abseits klassischer Beherbergungsstrukturen zu übernachten. Für die ansässige Bevölkerung und die lokalen Verwaltungen bedeutet dieses Phänomen jedoch oft eine spürbare Belastung für die Umwelt, die Verkehrsflächen und die öffentliche Infrastruktur. Wolkenstein hatte im vergangenen Herbst versucht, dieser Entwicklung mit einem generellen Verbot für das Parken zum Zwecke des Übernachtens außerhalb der regulären Campingplätze zu begegnen.
Ein Rekurs einer nationalen Campervereinigung führte jedoch dazu, dass das Verwaltungsgericht Bozen die entsprechende Gemeindeverordnung annullierte. Allerdings betonten die Richter in ihrem Urteil, dass es sich dabei nicht um eine inhaltliche Bewertung des Wildcampens handelte, sondern um eine rein formale Zuständigkeitsfrage: Eine solche verkehrsregelnde Maßnahme auf Gemeindestraßen falle juristisch in den Aufgabenbereich des Gemeindesekretärs und nicht, wie in diesem Fall geschehen, in jenen des Bürgermeisters oder des Gemeinderates.
Die Gemeinde Wolkenstein hat nach dem Urteil angekündigt, an ihrem grundsätzlichen Ziel festzuhalten und das Vorgehen gegen Wildcamper – etwa über einen Rekurs oder eine formelle Neuausrichtung – weiterzuverfolgen. Der HGV stellt sich in dieser Phase explizit hinter die Kommunalverwaltung. HGV-Direktor Raffael Mooswalder bezeichnete den Vorstoß Wolkensteins als mutige und richtungweisende Entscheidung, um Ordnung in das zunehmende Phänomen in der Natur zu bringen.
Der juristische und politische Fall in Gröden wird weit über das Tal hinaus aufmerksam verfolgt. Zahlreiche andere Südtiroler Gemeinden sind in ihrem Alltag mit ähnlichen Herausforderungen durch Wildcamper konfrontiert. Der HGV verbindet seine öffentliche Unterstützung für Wolkenstein mit der Erwartung, dass die vom Gemeindeverband erarbeitete Musterverordnung zeitnah auch in anderen Orten Anwendung findet.
Der Diskurs dokumentiert sachlich die fortlaufende Suche nach einer tragfähigen Balance: Es geht darum, die touristische Mobilität in geordnete Bahnen zu lenken und gleichzeitig den alltäglichen Lebensraum der Einheimischen sowie die sensible Naturlandschaft der Dolomiten vor einer unkontrollierten Nutzung zu schützen.
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