Solidaritätsbeitrag für rechtlichen Beistand an 26 Frauen ausbezahlt25 / 04 / 2026
Land Südtirol unterstützt Opfer von Gewalt bei der gerichtlichen Gegenwehr – Insgesamt über 111.000 Euro an Hilfsgeldern bereitgestellt.
Seit Anfang 2024 gewährt das Land Südtirol einen spezifischen „Solidaritätsbeitrag für den rechtlichen Beistand“ für Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlung geworden sind. Wie das Landesamt für Familie, Soziales und Gemeinschaft am 23. April mitteilte, haben bislang 26 betroffene Frauen diese finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen. Insgesamt wurde dafür eine Summe von über 111.000 Euro ausbezahlt.
Die Maßnahme basiert auf dem Landesgesetz Nr. 13/21 zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Ziel des Beitrags ist es, Frauen zu ermutigen, rechtlich gegen Täter vorzugehen, indem die oft hohen Kosten für Anwalts- und Gerichtsverfahren abgefedert werden. Der Beitrag kann sowohl für Zivil- als auch für Strafverfahren beantragt werden, sofern diese im Zusammenhang mit erlittener Gewalt stehen. Die Ansuchen werden über die territorial zuständigen Sozialdienste abgewickelt, die auch die notwendige Begleitung und Beratung sicherstellen.
Ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Initiative ist die spezialisierte rechtliche Vertretung. Im entsprechenden Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer sind derzeit 17 Anwältinnen und Anwälte eingetragen, die eine spezifische Fortbildung absolviert haben. Diese Schulungen vermitteln nicht nur juristisches Fachwissen, sondern sensibilisieren auch für die psychologische Situation der Opfer, um eine sogenannte sekundäre Viktimisierung – also eine zusätzliche Demütigung während des Verfahrens – zu verhindern. Das Land unterstreicht damit, dass Gewalt gegen Frauen keine Privatsache ist und Betroffene professionellen Schutz und Beistand erhalten.
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