Neue Regeln für Nicht-EU-Bürger in Südtirol06 / 06 / 2026

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Neue Regeln für Nicht-EU-Bürger in Südtirol06 / 06 / 2026

Neue Regeln für Nicht-EU-Bürger in Südtirol<span class="aero-title-date">06 / 06 / 2026</span>

Klare Vorgaben für Umwandlung von saisonalen in ganzjährige Arbeitsgenehmigungen geschaffen

Die Landesarbeitskommission in Südtirol hat neue Regeln für die Umwandlung von saisonalen in ganzjährige Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger beschlossen. Diese Entscheidung soll dazu beitragen, dass die genehmigten Tätigkeiten dem Südtiroler Arbeitsmarkt zugutekommen.

Arbeits-Landesrätin Magdalena Amhof begründet die Entscheidung damit, dass die Landesarbeitskommission sicherstellen möchte, dass die genehmigten Tätigkeiten tatsächlich innerhalb der Landesgrenzen ausgeübt werden.

Die neuen Regeln sehen vor, dass Umwandlungsanträge nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden. Dazu gehören, dass die saisonalen Aufenthaltsgenehmigungen der Antragsteller nicht seit mehr als 90 Tagen verfallen sind und Angebote für unselbständige Arbeitsverhältnisse vorgelegt werden, die eine Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten aufweisen.Die Entscheidung der Landesarbeitskommission soll mehr Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen und die Zweckentfremdung von Umwandlungsanträgen unterbinden.

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