Kritische Spielregeln verweilen in der Schublade26 / 10 / 2026 | HITRADIO SÜDTIROL Torggler Sigi
Ist die Abstimmung im Südtiroler Landtag über Art. 10 LG 79/26 (Widmann-Oberalp-Artikel) in Anbetracht der expliziten Verweigerung von Informationen zu wesentlichen Fakten legitim erfolgt?
Während die Landesregierung uns Abgeordneten Informationen zur Ausführung der Liefervereinbarungen mit der Fa. OBERALP (Masken etc.) verweigert, hat der Südtiroler Landtag auf Betreiben der Landesregierung und ihres Schattenmitglieds mehrheitlich blind einer Gesetzesänderung für die Beilegung des Rechtsstreites durch Teilzahlung zugestimmt.
Mit Unverständnis habe ich zur Kenntnis genommen, dass LR Messner die Beantwortung der vom Abgeordneten F. Ploner gestellten Anfrage betreffend
die Aufgliederung der Gesamtkosten für die von der Oberalp importierten Schutzmaterialien,
die davon bereits bezahlten Beträge
den Betrag der von Oberalp für die zweite Lieferung geltend gemacht wird,
Ort wo sich das Material der zweiten Lieferung derzeit befindet
Frage ob das Material der zweiten Lieferung dem Sanitätsbetrieb übergeben wurde
mit dem lapidaren Hinweis auf laufende Gerichtsverfahren verweigert.
Siehe hier die gestern veröffentlichte Antwort auf die Anfrage des Kollegen:
https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_821422.pdf
Abgesehen davon, dass mit Ausnahme einer einzigen Frage (Pkt 4) reine Fakten, die keiner Interpretation u. juristischen Beurteilung bedürfen abgefragt wurden, und die daher selbst bei laufenden Gerichtsverfahren den Abgeordneten selbstverständlich offengelegt werden müssen, stellt die explizite totale Verweigerung der Transparenz die Rechtmäßigkeit der Abstimmung zu Art. 10 LG 79/26 in Frage.
Ich gehöre zu jenen Abgeordneten, die sich aufgrund der zum Zeitpunkt der Abstimmung fehlenden Inforationen der Stimme enthalten hat.
Wäre die explizite totale Verweigerung einer uns Abgeordneten gerade zum Zwecke der Abstimmung über Art. 10 LG 79/26 zustehenden Information bereits zum Zeitpunkt der Abstimmung bekannt gewesen, hätte ich gegen die Gesetzesänderung gestimmt.
Mit meiner anbei befindlichen Anfrage im Rahmen der aktuellen Fragestunde in der Sitzungsfolge November 2026 an den Landeshauptmann, habe ich daher, aufgrund der inakzeptablen Verweigerung der notwendigen Transparenz für eine rechtmäßige Abstimmung über eine Gesetzesänderung, die zu einer Verwendung öffentlicher Gelder in nicht unbeträchtlicher Höhe (bis zu 20 Mio Euro) führt, die Frage aufgeworfen, ob in Anbetracht der von der Landesregierung explizit verweigerten Informationen, die Rechtmäßigkeit der Abstimmung über Art. 10 LGE 79/26 gegeben ist.
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