Verfasungswidrig zieht Peterlini vor Gericht26 / 10 / 2026 | HITRADIO SÜDTIROL Torggler Sigi
Der Rekurs, der beim Landesgericht Trient eingereicht wurde, stammt von Bürgerinnen und Bürgern sowie Juristinnen und Juristen aus dem Trentino und Südtirol und richtet sich gegen das Gesetz Nr. 180/2026 (das Wahlgesetz). Ziel ist es, das Recht auf eine persönliche, gleiche, freie und geheime Stimmabgabe festzustellen und die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zu erklären, das dieses Recht verletzt. Bei der Pressekonferenz werden die Gründe für die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes und die besonderen Aspekte des Schutzes unserer Region sowie unserer Sonderautonomie erläutert.
Es sprechen Mitglieder des Verteidigungskollegiums sowie die Initiatorinnen und Initiatoren der Initiative.
am Dienstag, 27. Oktober 2026, um 11.00 Uhr
am Sitz des Südtiroler Landtages
Für die Vereinigung „NETZWERK FÜR EIN FREIES UND GLEICHES WAHLRECHT“
Dr. iur. Gianni Lanzinger, für höhere Gerichte, Rechtsanwaltssozietät Lanzinger, Bozen
Prof. in Dr. Stefania Baroncelli, Lehrstuhlinhaberin für Verfassungsrecht, Universität Bozen
Dr. habil. Oskar Peterlini, Professor für Verfassungsrecht, Universität Bozen.
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