Südtirol führt verpflichtendes Kindergartenjahr ein04 / 12 / 2024
Neue Regelung stärkt Bildungsgleichheit und fördert frühe Entwicklung
Ab dem Kindergartenjahr 2025/26 wird in Südtirol ein verpflichtendes Kindergartenjahr eingeführt. Diese Entscheidung wurde am 3. Dezember von der Landesregierung nach einem Vorschlag der Bildungslandesräte Philipp Achammer, Marco Galateo und Daniel Alfreider getroffen. Damit wird der Kindergartenbesuch für Kinder, die zwischen Mai und Ende August des Kindergartenjahres ihr fünftes Lebensjahr vollenden oder im darauffolgenden Jahr bis April fünf Jahre alt werden, künftig zur Pflicht.

Landesrat Philipp Achammer erklärte, dass die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme bereits im Landesgesetz von 2008 gelegt wurde. Der Kindergartenbesuch sei ein grundlegendes Recht jedes Kindes und eine wichtige Präventionsmaßnahme. „Trotz einer insgesamt hohen Kindergartenbesuchsquote gibt es immer noch etwa 2 bis 3 Prozent der Kinder, die das letzte Jahr vor der Einschulung nicht besuchen. Diese Kinder, so Rückmeldungen vom Jugendgericht, zeigen später häufig einen höheren Betreuungsbedarf“, führte Achammer aus.
Ziel: Chancengleichheit und bessere Entwicklung
Die Einführung der Pflicht soll dazu beitragen, die Bildungschancengleichheit in Südtirol weiter zu stärken. „Der Kindergarten spielt eine zentrale Rolle für die emotionale, soziale und kognitive Entwicklung der Kinder. Es war daher naheliegend, die Bildungspflicht auf diesen Bereich auszudehnen“, erklärte Landesrat Daniel Alfreider. Die Maßnahme zielt darauf ab, allen Kindern einen gleichwertigen Zugang zu Bildung zu ermöglichen und ihre frühkindliche Entwicklung gezielt zu fördern.
Befreiung nur mit Eigenerklärung
Eltern, die ihr Kind von der Kindergartenpflicht befreien möchten, können dies nur durch eine Eigenerklärung tun. In dieser Erklärung verpflichten sie sich, Bildungsaktivitäten durchzuführen, die den Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen. Diese Aktivitäten sollen vergleichbar mit dem Elternunterricht im schulischen Bereich sein und müssen innerhalb der Einschreibefristen in der Wohnsitzgemeinde abgegeben werden.
Die jeweiligen Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen werden nach Ablauf der Fristen überprüfen, ob die Kinder entweder im Kindergarten eingeschrieben sind oder eine Befreiung durch die Eigenerklärung vorliegt. Falls keine dieser Bedingungen zutrifft, erfolgt eine Mahnung. Sollte auch diese unbeantwortet bleiben, wird der Fall an die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht weitergeleitet.
Kostenbeteiligung und Impfpflicht
Die Beteiligung an den Kosten für den Kindergartenbesuch bleibt auf die Gebühr für das Essen beschränkt. Eine weitere Voraussetzung für den Kindergartenbesuch ist die Einhaltung der Impfpflicht, die auch weiterhin für alle Kinder gilt.
Ausblick
Mit der Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahres setzt Südtirol einen wichtigen Schritt in der Bildungspolitik. Die Landesregierung erhofft sich dadurch nicht nur eine bessere frühe Förderung der Kinder, sondern auch eine verstärkte Chancengleichheit und eine Reduzierung von späterem Betreuungsbedarf. Die Maßnahme soll dazu beitragen, dass alle Kinder bestmöglich auf ihre schulische Laufbahn vorbereitet werden.
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