Unternehmungen erhalten mehr Spielraum: Wohnraum für Mitarbeitende bis zu 24 Monate29 / 08 / 2026

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Unternehmungen erhalten mehr Spielraum: Wohnraum für Mitarbeitende bis zu 24 Monate29 / 08 / 2026

Unternehmungen erhalten mehr Spielraum: Wohnraum für Mitarbeitende bis zu 24 Monate<span class="hitradio-master-datum">29 / 08 / 2026</span>

Die Landesregierung verlängert die zulässige Aufenthaltsdauer in Betriebsunterkünften von einem auf zwei Jahre, um dem Fachkräftemangel und Wohnungsknappheit entgegenzuwirken.

Bozen – Die Südtiroler Landesregierung hat auf Vorschlag des Wirtschaftslandesrats Marco Galateo die Kriterien für temporäre Mitarbeiterunterkünfte in Gewerbegebieten angepasst. Ab dem 1. September dürfen Unternehmen ihre Angestellten nun bis zu 24 Monate statt bisher 12 Monate in betriebseigenen Wohnräumen unterbringen. Ziel ist, Unternehmen mehr Flexibilität bei der Personalgewinnung zu geben, ohne zusätzliche Belastungen für den Landeshaushalt zu verursachen.

Die Entscheidung reagiert auf die angespannte Wirtschaftslage, den akuten Fachkräftemangel und den Mangel an verfügbarem Wohnraum auf dem privaten Markt. Galateo betonte, dass die Verfügbarkeit von Wohnraum ein entscheidender Faktor sei, um qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten. Durch die Verlängerung erhalten sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte mehr Planungssicherheit, während der befristete Charakter der Unterkünfte erhalten bleibt.

Für die lokale Wirtschaft bedeutet die Maßnahme mehr Stabilität: Betriebe können längerfristig planen, ohne teure oder langwierige Mietverträge auf dem privaten Wohnungsmarkt abschließen zu müssen. Gleichzeitig bleibt der Anreiz, Mitarbeitende nach Ablauf der Frist in regulären Wohnungsmarkt zu integrieren, was langfristig zur Entlastung des Wohnungsmarktes beitragen könnte.

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