Seilbahnen mit neuen Förderkriterien21 / 09 / 2026 | HITRADIO SÜDTIROL Torggler Sigi
Die Landesregierung hat die Kriterien für Investitionsbeiträge zum Bau und zur Modernisierung von Seilbahnanlagen aktualisiert, während die grundlegenden Förderbestimmungen unverändert bleiben. Präzisierungen betreffen unter anderem die Fördervoraussetzungen für Schlepplifte in Kleinstskigebieten und die Priorisierung von Vorhaben bei begrenzten Haushaltsmitteln.
Die Anerkennung eines Betriebsjahres erfordert für Anlagen mit ausschließlichem Winter- oder Sommerbetrieb mindestens 60 Betriebstage, während Anlagen mit sowohl Winter- als auch Sommerbetrieb in beiden Saisonen jeweils mindestens 60 Betriebstage erreichen müssen.
Für begünstigte Kapitalgesellschaften gilt künftig zudem ein Ausschüttungsverbot für Gewinne über einen Zeitraum von fünf Jahren ab Gewährung des Beitrags.
Für die entsprechenden Fördermaßnahmen sind im Jahr 2026 insgesamt 20 Millionen Euro vorgesehen.
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