Feuerwehrfahrzeuge16 / 10 / 2025

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Feuerwehrfahrzeuge16 / 10 / 2025

Feuerwehrfahrzeuge<span class="hitradio-master-datum">16 / 10 / 2025</span>
Logo des Südtiroler Pressedienstes mit dem Schriftzug in Weiß und Rot auf schwarzem Hintergrund.

Landeshauptmann, Landesfeuerwehrverbandspräsident und Gemeindenverbandspräsident haben ein Protokoll zur Nutzung der Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren unterzeichnet. Diese Fahrzeuge werden in acht Typen eingeteilt: Feuerlöschfahrzeuge, Hubrettungsfahrzeuge, Rüstfahrzeuge, Gefahrgutfahrzeuge, Einsatzleitfahrzeuge, Mannschaftstransportfahrzeuge, Nachschubfahrzeuge und Sonderfahrzeuge. Die Feuerwehrfahrzeuge müssen bestimmten Richtlinien entsprechen, die Anforderungen an das Fahrgestell, die Besatzung, die zulässige Gesamtmasse, die Beladung sowie die Farbgestaltung und Beschriftung festlegen. Eine Arbeitsgruppe hat im letzten Jahr alle Fahrzeugtypen und Baurichtlinien für die Freiwilligen Feuerwehren Südtirols überprüft und teilweise angepasst.

Am 14. Oktober wurden die neuen Richtlinien von Landeshauptmann Arno Kompatscher, dem Präsidenten der Freiwilligen Feuerwehren Martin Künig und dem Präsidenten des Gemeindenverbandes Dominik Oberstaller genehmigt und ein Protokoll unterzeichnet.

„Die Freiwilligen Feuerwehren sind ein tragender Pfeiler unseres Bevölkerungsschutzes“, unterstreicht Landeshauptmann Kompatscher. 306 Freiwillige Feuerwehren gibt es in Südtirol, sie gewährleisten im ganzen Land flächendeckend den Personenschutz und Sachschutz bei Bränden und anderen Notfällen. „Die Feuerwehren benötigen geeignete Fahrzeuge und Geräte, damit sie bei Bränden und sonstigen Notfällen schnelle und wirkungsvolle Hilfe leisten können“, betont Kompatscher: „Die Feuerwehrfahrzeuge müssen Richtlinien entsprechen, damit die aus taktischer Sicht notwendige Einheitlichkeit und damit Austauschbarkeit gewährleistet ist und auch die Ausbildung einheitlich erfolgen kann.“

Alle Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren müssen in das Kraftfahrzeugregister eingetragen werden, das vom Funktionsbereich Brandschutz der Agentur für Bevölkerungsschutz geführt wird. Wenn eine Freiwillige Feuerwehr beabsichtigt, ein neues Fahrzeug anzuschaffen, muss die gesamte Planung und Abwicklung des Projektes in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bezirksfeuerwehrverband erfolgen, bei Stützpunkt- und Sonderfahrzeugen auch in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband. Der Feuerwehrdienst ist mit Landesgesetz Nr. 15 vom Dezember 2002 geregelt.

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